Bad Langensalza ist eine Kurstadt im Unstrut-Hainich-Kreis in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Unstrut-Hainich-Kreis
Einwohner
17.157 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99947
Vorwahlen
03603036041 (Klettstedt)036042 (Nägelstedt)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Langensalza – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Feldhamster verhindern Baupläne für ein neues Wohngebiet im Nordwesten von Bad Langensalza. Sieben Hamsterbaue am Homburger Weg wurden entdeckt, was die Pläne für 25 Grundstücke stoppt. Der Feldhamster ist streng geschützt und darf nicht gestört werden. Es gibt zwei Möglichkeiten: den Feldhamster umsiedeln oder die Pläne an einer anderen Stelle entwickeln. Die Unterlagen zum Bebauungsplan werden angepasst und im nächsten Bauausschuss vorgestellt.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.